LAG Köln, vom 31.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 739/10
ArbG Aachen, vom 29.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 4601/09
Urlaubsrecht - Urlaubsabgeltung; Verfall des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub bei lang andauernder Erkrankung des Arbeitnehmers
BAG, Urteil vom 12.11.2013 - Aktenzeichen 9 AZR 551/12
DRsp Nr. 2014/2127
Urlaubsrecht - Urlaubsabgeltung; Verfall des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub bei lang andauernder Erkrankung des Arbeitnehmers
Orientierungssätze:1. Der Anspruch eines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers auf tariflichen Mehrurlaub nach § 15 Abs. 2 und 3MTV verfällt gemäß § 15 Abs. 8MTV spätestens am 30. April des auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer bis zu diesem Zeitpunkt seine Arbeitsfähigkeit wiedererlangt hat. § 15 Abs. 8MTV enthält eine von der gesetzlichen Übertragungs- und Verfallsregelung abweichende, eigenständige Tarifregelung, die einem Gleichlauf des Anspruchs auf gesetzlichen Mindesturlaub und des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub entgegensteht.
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