Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 26.01.2016 (Az.:
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung noch über Urlaubsabgeltungsansprüche des Klägers für die Kalenderjahre 2011 - 2013 in der Gesamthöhe von 8.928,80 € brutto.
Der Beklagte ist einer von ca. 70 Bürgersendern in Deutschland. Er wird u. a. unterstützt von der Medienanstalt Sachsen-Anhalt. Das Programm des Beklagten wird nicht von bezahlten Redakteuren gemacht, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern selbst.
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