Das Urteil vom 31. Januar 2023 - 9 AZR 85/22 - wird aufgrund offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 Abs. 1 ZPO hinsichtlich der Randnummer 13, letzter Satz, dahingehend berichtigt, dass das zweite Zitat richtig lautet (... 18. März 2014 [statt 2015] - 9 AZR 669/12 - Rn. 16).
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