Die Parteien streiten um die richtige Berechnung der Betriebsrente des Klägers.
Der am 27.08.1935 geborene Kläger war vom 01.01.1965 bis 30.06.1998 Arbeitnehmer des Beklagten. Während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses wurde dem Kläger eine Betriebsrentenzusage erteilt, welche sich während des Arbeitsverhältnisses mehrfach änderte. § 7 des letzten, außertariflichen Arbeitsvertrages vom 16.12.1996 lautet insoweit:
"§ 7
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