Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 16. Mai 2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 55.168,61 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Veranlagung der Klägerin zum Gefahrtarif für die Jahre 2008 bis 2013 und die darauf gestützten Beitragsfestsetzungen.
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