SG Köln, vom 08.11.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 KR 132/98
Verbindlichkeit von Kostenübernahmeerklärungen bei der Krankenhausbehandlung, Beendigung des Versicherungsverhältnisses
BSG, Urteil vom 12.11.2003 - Aktenzeichen B 3 KR 1/03 R
DRsp Nr. 2004/5656
Verbindlichkeit von Kostenübernahmeerklärungen bei der Krankenhausbehandlung, Beendigung des Versicherungsverhältnisses
1. Eine Kostenübernahmeerklärung für eine Krankenhausbehandlung, die eine Krankenkasse unter dem Vorbehalt abgegeben hat, dass der Patient bei ihr versichert ist, ist verbindlich.2. Wenn der ehemalige Versicherte einer Krankenkasse nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses dem Krankenhaus seine Krankenversichertenkarte vorlegt, deren unterbliebene Einziehung die Krankenkasse nicht zu vertreten hat, so ist die Krankenkasse zur Bezahlung der Krankenhausbehandlung nicht verpflichtet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]