Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Dresden vom 13. Januar 2012 -
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Antragsgegner wendet sich gegen einen Beschluss der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Dresden, in dem die Einbehaltung der Dienstbezüge des Antragstellers ausgesetzt wird. Seine Beschwerde bleibt ohne Erfolg.
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