ArbG Oberhausen, vom 05.12.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1650/95
Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung
LAG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.1996 - Aktenzeichen 15 Sa 165/96
DRsp Nr. 2002/8578
Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung
Wird nach Ausspruch einer Kündigung wegen des Verdachts einer Straftat das wegen des Verdachts der Straftat gegen den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 170 Abs. 2StPO eingestellt, und ist zu diesem Zeitpunkt der Kündigungsschutzprozess noch nicht beendet, ist auf Unwirksamkeit der Verdachtskündigung zu erkennen ohne Rücksicht darauf, daß zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung alle Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung erfüllt waren. Es ist dabei nicht zu unterscheiden zwischen einer Einstellung "wegen erwiesener Unschuld" und einer Einstellung "mangels Beweises".