FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 05.11.2003
1 K 208/03
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 ; BetrAVG § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 422
GmbHR 2004, 808
NZG 2004, 536

Verdeckte Gewinnausschüttung - Pensionsrückstellung - fehlende Erdienbarkeit wegen Unterschreitung der Zehnjahresfrist

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.11.2003 - Aktenzeichen 1 K 208/03

DRsp Nr. 2004/2147

Verdeckte Gewinnausschüttung - Pensionsrückstellung - fehlende Erdienbarkeit wegen Unterschreitung der Zehnjahresfrist

Die Altersversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers stellt keinen gewichtigen Anhaltspunkt dar, die 10- Jahresfrist des Erdienungszeitraumes auf 9 Jahre und 9 Monate zu verkürzen (gegen BFH vom 24. April 2002 II R 43/01)

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 ; BetrAVG § 1 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die steuerliche Behandlung einer Pensionszusage vom 22. Dezember 1998 streitig.

Gegenstand der im April 1997 in das Handelsregister eingetragenen Klägerin ist .... . Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin war im streitigen Zeitraum der in 2001 verstorbene A. Am 22. Dezember 1998 erteilte die Gesellschaft dem in 1941 geborenen und am 1. Januar 1996 in die Firma eingetretenen A eine Pensionszusage. Mit Wirkung vom 1. Januar 1998 wurde ein Rechtsanspruch auf Versorgung festgelegt. Im Einzelnen galt der Anspruch auf eine Altersrente mit Vollendung des 67. Lebensjahres und dem Eintritt in den Ruhestand in Höhe von monatlich 1.000 DM. Die Witwenrente seiner ihn überlebenden Ehefrau, Frau B, geboren in 1943, wurde auf monatlich 600 DM festgelegt.