Die Vorlage ist unzulässig.
I.
Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle betrifft die Frage, ob die Verkürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
1.
Die Vorschriften über die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes sind wiederholt geändert worden.
a)
1. 2.
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