VGH Bayern - Beschluss vom 10.12.2018
14 ZB 18.208
Normen:
SVG § 55c Abs. 1 S. 3; GG Art. 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 12.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen W 1 K 17.60

Vereinbarkeit des § 55c Abs. 1 S. 3 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

VGH Bayern, Beschluss vom 10.12.2018 - Aktenzeichen 14 ZB 18.208

DRsp Nr. 2019/2062

Vereinbarkeit des § 55c Abs. 1 S. 3 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 8.596,60 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SVG § 55c Abs. 1 S. 3; GG Art. 3 Abs. 1;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg. Soweit Zulassungsgründe i.S.v. § 124 Abs. 2 VwGO ausdrücklich oder sinngemäß geltend gemacht werden, sind sie nicht in einer den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügenden Art und Weise dargelegt bzw. liegen nicht vor.

1. Die Berufung ist nicht wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen.