BVerfG - Beschluss vom 24.08.2010
1 BvR 1584/10
Normen:
GG Art. 14; SGG § 109 Abs. 1;

Vereinbarkeit des Beschlusses eines Landessozialgerichts bzgl. der Übernahme von Kosten eines eingeholten Sachverständigengutachtens durch die Staatskasse mit dem Eigentumsrecht aus Art. 14 GG

BVerfG, Beschluss vom 24.08.2010 - Aktenzeichen 1 BvR 1584/10

DRsp Nr. 2010/16437

Vereinbarkeit des Beschlusses eines Landessozialgerichts bzgl. der Übernahme von Kosten eines eingeholten Sachverständigengutachtens durch die Staatskasse mit dem Eigentumsrecht aus Art. 14 GG

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Normenkette:

GG Art. 14; SGG § 109 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Beschluss des Landessozialgerichts, mit dem die Übernahme der Kosten eines auf seinen Antrag hin nach § 109 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) eingeholten Sachverständigengutachtens auf die Staatskasse abgelehnt worden ist. Er behauptet, hierdurch in seinem Eigentumsrecht aus Art. 14 GG verletzt zu sein.

II.

1.

Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.