LAG Düsseldorf, vom 24.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 571/19
ArbG Düsseldorf, vom 23.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 887/19
Vereinbarkeit vertraglicher Ausschlussfristen für den Urlaubsabgeltungsanspruch mit dem BUrlG und dem UnionsrechtUnwirksamkeit unteilbarer Vertragsklauseln bei Verstoß gegen ein gesetzliches VerbotKeine geltungserhaltende Reduktion einer unteilbaren VertragsklauselKeine ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamer Ausschlussklausel
BAG, Urteil vom 09.03.2021 - Aktenzeichen 9 AZR 323/20
DRsp Nr. 2021/11177
Vereinbarkeit vertraglicher Ausschlussfristen für den Urlaubsabgeltungsanspruch mit dem BUrlG und dem UnionsrechtUnwirksamkeit unteilbarer Vertragsklauseln bei Verstoß gegen ein gesetzliches VerbotKeine geltungserhaltende Reduktion einer unteilbaren VertragsklauselKeine ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamer Ausschlussklausel
Orientierungssätze:1. Art. 31 Abs. 2 GRC und die Richtlinie 2003/88/EG schließen die Möglichkeit nicht aus, den Anspruch auf Urlaubsabgeltung durch vertragliche Ausschlussfristen einer zeitlich befristeten Geltendmachung zu unterwerfen (Rn. 10).2. Eine vertragliche Ausschlussfristenregelung, die entgegen § 202 Abs. 1BGB die Haftung wegen Vorsatzes begrenzt, ist insgesamt unwirksam, wenn sie insoweit nicht teilbar ist. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Bestimmungen unter Aufrechterhaltung des Vertrags im Übrigen (§ 306 Abs. 1 und Abs. 2BGB) (Rn. 15 ff.; Rn. 25 ff.).3. Einer nach § 202 Abs. 1BGB unwirksamen Ausschlussfristenregelung können das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Anwendung von § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB keine Geltung verschaffen (Rn. 28).
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