SG Reutlingen, vom 28.02.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 Ka 1120/94
Vereinbarung über Pauschalvergütung für ambulante Krankenhausleistungen, Wirksamkeit, Rückwirkung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.1997 - Aktenzeichen L 5 Ka 1106/96
DRsp Nr. 2006/23851
Vereinbarung über Pauschalvergütung für ambulante Krankenhausleistungen, Wirksamkeit, Rückwirkung
1. Für die Wirksamkeit der Vereinbarungen nach § 120 Abs 3 S 1 SGB V ist es unerheblich, ob der Träger der betroffenen Poliklinik an den Vereinbarungen nicht beteiligt wurde und nicht nach § 57 Abs 1SGB X schriftlich zugestimmt hat.2. Die ab 1.1.1993 rückwirkend geltende Anwendung einer Vereinbarung führt nicht zu ihrer Unwirksamkeit. Echte Rückwirkungen können rechtmäßig sein, wenn mit einer entsprechenden Regelung gerechnet werden mußte. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]