Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 18. Mai 2012 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 14. Mai 2012 -
I.
Der Antragsteller wendet sich als ehemaliger Prozessbevollmächtigter des Antragsgegners gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Festsetzung der gesetzlichen Vergütung nach §
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