LAG Köln - Beschluss vom 23.01.2018
9 Ta 270/17
Normen:
ZPO § 24 Nr. 4 a.F.;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 28.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2904/13

Verfahren des Gerichts nach Aufhebung der Prozesskostenhilfe im Nachprüfungsverfahren

LAG Köln, Beschluss vom 23.01.2018 - Aktenzeichen 9 Ta 270/17

DRsp Nr. 2018/3072

Verfahren des Gerichts nach Aufhebung der Prozesskostenhilfe im Nachprüfungsverfahren

Hat das Gericht im Nachprüfungsverfahren die Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Mitwirkung der betreffenden Partei aufgehoben, so ist eine erneute Bewilligung nicht mehr möglich, da die Instanz bereits abgeschlossen ist.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufhebenden Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 28.08.2017- 8 Ca 2904/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Normenkette:

ZPO § 24 Nr. 4 a.F.;

Gründe

I.