SG Köln, vom 04.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 VH 107/99
Verfahrensmängel bei Sachverständigengutachten
BSG, Beschluß vom 18.09.2003 - Aktenzeichen B 9 VU 2/03 B
DRsp Nr. 2003/15644
Verfahrensmängel bei Sachverständigengutachten
1. Wurde ein Sachverständiger vom Gericht mit der Erstattung eines psychiatrischen Gutachtens beauftragt, so ist er regelmäßig nicht befugt, seinen Mitarbeitern die persönliche Begegnung und das explorierende Gespräch mit dem Probanden vollständig zu übertragen.2. In der Berücksichtigung eines verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen und deshalb unverwertbaren Gutachtens durch das Gericht liegt nicht nur ein Beweiswürdigungsmangel. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]