Gegenstand des Plenarverfahrens ist die Frage, welche Anforderungen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG an die Bestimmung der Sitz- oder Spruchgruppen von Berufsrichtern innerhalb eines überbesetzten gerichtlichen Spruchkörpers stellt.
A.
I.
In dem beim Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts anhängigen Verfahren
Die Senate des Bundesfinanzhofs entscheiden nach §
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