Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juni 2019 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwältin M. M. aus R. beizuordnen, wird abgelehnt.
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