ArbG Trier, vom 05.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 31/13
Verfall des Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.11.2013 - Aktenzeichen 2 Sa 343/13
DRsp Nr. 2014/6940
Verfall des Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit
1. Die unionsrechtskonforme Auslegung des § 7 Abs. 3BUrlG, nach der gesetzlicher Urlaub nicht erlischt, wenn der Arbeitnehmer erkrankt und deshalb bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig ist, hat nur zur Folge, dass der aufrechterhaltene Urlaubsanspruch zu dem im Folgejahr entstandenen Urlaubsanspruch hinzutritt und damit erneut dem Fristenregime des § 7 Abs. 3BurlG unterfällt.2. Besteht die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers auch am 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres fort, gebietet auch das Unionsrecht keine weitere Aufrechterhaltung des Urlaubsanspruchs; der zunächst aufrechterhaltene Urlaubsanspruch erlischt somit spätestens zu diesem Zeitpunkt.
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