Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten, von der Klägerin aufgewandte Ausbildungskosten zurückzuzahlen.
Der Beklagte war bei der Klägerin, die ein Bauunternehmen betreibt, seit 1995 - zunächst als Auszubildender und zuletzt als Bauvorarbeiter - beschäftigt.
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