LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.10.2017
7 Sa 452/15
Normen:
BGB § 488 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 07.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1?Ca 1484/14

Verfall eines Anspruchs des Arbeitgebers auf Darlehensrückzahlung nach einer arbeitsvertraglichen Verfallklausel

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2017 - Aktenzeichen 7 Sa 452/15

DRsp Nr. 2018/4970

Verfall eines Anspruchs des Arbeitgebers auf Darlehensrückzahlung nach einer arbeitsvertraglichen Verfallklausel

1. Der Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung eines einem Arbeitnehmer gewährten Darlehens ist zwar kein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis, jedoch ein „mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung" stehender Anspruch, sodass eine arbeitsvertragliche Verfallklausel auch diesen erfasst. 2. Die 1. Stufe der Ausschlussfrist kann auch durch ein anwaltliches Anspruchsschreiben gewahrt werden. 3. Auch wenn die arbeitsvertragliche Verfallklausel vorsieht, dass die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs binnen 2 Monaten nach Ablehnung der Forderung zu erfolgen hat, so muss der Anspruchsteller den Zugang des Ablehnungsschreibens nicht abwarten, sondern kann schon vorher ein Mahn- bzw. Klageverfahren einleiten.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 07. Mai 2015, Az. 1 Ca 1484/14, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Juli 2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 07. Mai 2015, Az. 1 Ca 1484/14, wird zurückgewiesen.

3. 4.