Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 22.08.2014 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Urlaubsabgeltung.
Die Klägerin war bei der Beklagten seit dem 01.05.2008 auf der Grundlage des Anstellungsvertrags vom 22.04.2008 als Debitorenbuchhalterin beschäftigt. Ziffer 3 des Anstellungsvertrags lautete:
"Urlaub
Die Mitarbeiterin hat Anspruch auf bezahlten Urlaub von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|