LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.10.2023
10 Sa 126/23 SK
Normen:
BRTV § 8 Nr. 6; BRTV § 8 Nr. 8;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 01.12.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 362/22

Verfallen der Ansprüche auf Zahlung einer Urlaubsabgeltung oder einer Urlaubsentschädigung für verfallenen Urlaub

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.10.2023 - Aktenzeichen 10 Sa 126/23 SK

DRsp Nr. 2024/2029

Verfallen der Ansprüche auf Zahlung einer Urlaubsabgeltung oder einer Urlaubsentschädigung für verfallenen Urlaub

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 1. Dezember 2022 - 4 Ca 362/22 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BRTV § 8 Nr. 6; BRTV § 8 Nr. 8;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Frage, ob der Kläger von dem Beklagten einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung für das Kalenderjahr 2018 geltend machen kann.

Der Beklagte ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Baugewerbe in der Rechtsform eines Vereins mit eigener Rechtspersönlichkeit kraft staatlicher Verleihung. Nach Maßgabe von § 8 Ziff. 15.1 des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV) vom 28. September 2018 hat der Beklagte insbesondere die Aufgabe, die Auszahlung der Urlaubsvergütung zu sichern. Gemäß § 3 Abs. 3 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) vom 28. September 2018 zieht er die Beiträge zu dem Sozialkassenverfahren im Baugewerbe ein.