Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2014 geändert.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 9. Januar 2013 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
I
Die Beteiligten streiten auf der Grundlage des Berliner Beihilferechts über die Beihilfefähigkeit eines Medizinprodukts.
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