Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses innerhalb der Wartezeit.
I. Die Beschwerdeführerin wurde zum 1. Oktober 1998 als Chefärztin in einem vom Beklagten des Ausgangsverfahrens betriebenen Krankenhaus eingestellt. Noch im Oktober 1998 kam es zwischen ihr und Dr. S., ihrem Stellvertreter, zu Differenzen. Die Beschwerdeführerin warf Dr. S. unter anderem vor, eine Operation nicht fachgerecht ausgeführt und die Patientin nicht ordnungsgemäß aufgeklärt zu haben. Es fanden mehrere Personalgespräche statt. Schließlich beschloss der Krankenhausausschuss die Entlassung der Beschwerdeführerin. Das Arbeitsverhältnis wurde am 4. Dezember 1998 innerhalb der Probezeit ordentlich gekündigt.
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