SG Altenburg, vom 23.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 12 RA 1856/02
Verfassungsmäßigkeit der Bildung von persönlichen Entgeltpunkten Ost, unzulässige Klageänderung im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Urteil vom 14.03.2006 - Aktenzeichen B 4 RA 41/04 R
DRsp Nr. 2006/18544
Verfassungsmäßigkeit der Bildung von persönlichen Entgeltpunkten Ost, unzulässige Klageänderung im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Im Juli 2000 waren die Sonderregelungen für das Beitrittsgebiet in den §§ 254b, 254d, 255a SGB VI über Entgeltpunkte Ost und einen besonderen aktuellen Rentenwert Ost im Hinblick auf die besondere Ausnahmesituation nach der Wiedervereinigung nicht verfassungswidrig.2. Es liegt eine unzulässige Klageänderung vor, wenn ein Kläger erstmals im Revisionsverfahren einen Aufhebungsanspruch wegen nachträglicher Änderung der Verhältnisse gemäß § 48 Abs 1SGB X geltend macht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]