BVerfG - Beschluss vom 29.05.2002
2 BvR 723/99
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2 Art. 19 Abs. 4 ;
Fundstellen:
DVBl 2002, 1203
NJW 2003, 127
Vorinstanzen:
Beschluß,

Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Kontrolldichte dienstlicher Beurteilungen eines Beamten

BVerfG, Beschluss vom 29.05.2002 - Aktenzeichen 2 BvR 723/99

DRsp Nr. 2002/10561

Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Kontrolldichte dienstlicher Beurteilungen eines Beamten

Die gegenwärtige, allgemeine Verwaltungspraxis im Beurteilungswesen (Bekanntgabe der Beurteilung; Besprechung derselben; Möglichkeit, Änderungen oder Konkretisierungen von pauschalen Tatsachen und zu pauschalen Werturteilen zu verlangen sowie das Widerspruchsverfahren) gewährleistet generell ausreichenden Grundrechtsschutz. Daher ist der Zugang zu den Gerichten durch die eingeschränkte gerichtliche Kontrolle nicht in verfassungswidriger Weise beschränkt.

Normenkette:

GG Art. 33 Abs. 2 Art. 19 Abs. 4 ;

Gründe:

I. Die Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen die eingeschränkte gerichtliche Kontrolle einer dienstlichen Beurteilung.