I
Streitig ist der monatliche Wert des Vollrechts des Klägers auf Altersrente, näherhin die vor Entstehung dieses Vollrechts erfolgte Kürzung des Wertes seines Anwartschaftsrechts auf Altersrente um 40 vH, soweit er sich in Höhe der nach dem
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|