BSG - Urteil vom 28.11.2007
B 6 KA 1/07 R
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ; SGB V § 81 Abs. 1 S. 1 § 81 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ; SGG § 54 Abs. 1 S. 1 § 54 Abs. 4 ;

Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen für die kassenärztliche Vereinigung

BSG, Urteil vom 28.11.2007 - Aktenzeichen B 6 KA 1/07 R

DRsp Nr. 2008/15803

Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen für die kassenärztliche Vereinigung

Die Zugrundelegung des gesamten Umsatzes aus vertragsärztlicher Tätigkeit und auch die Einbeziehung gesondert erstatteter Sachkosten als Bemessungsgrundlage für die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen durch eine Kassenärztliche Vereinigung ist nicht verfassungswidrig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 ; SGB V § 81 Abs. 1 S. 1 § 81 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 ; SGG § 54 Abs. 1 S. 1 § 54 Abs. 4 ;

Gründe:

I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Verwaltungskosten.