Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 17. Juni 2009 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
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Der Kläger begehrt vor allem die Erstattung eines Teils des Arbeitnehmeranteils seiner Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
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