Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Festsetzung der einem Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen, nachdem der Partei im sozialgerichtlichen Ausgangsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden war.
I. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Er wurde der Klägerin in einem sozialgerichtlichen Rentenverfahren im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet.
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