BVerfG - Beschluss vom 27.02.2007
1 BvL 10/00
Normen:
GG Art. 14 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AuA 2007, 303
AuR 2007, 187
BVerfGE 117, 272
DVBl 2007, 559
JuS 2007, 787
NJW 2007, 1577
NVwZ-RR 2007, 937
Vorinstanzen:
BSG, vom 16.12.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 4 RA 11/99

Verfassungsmäßigkeit der Minderung der rentenrechtlichen Bewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996

BVerfG, Beschluss vom 27.02.2007 - Aktenzeichen 1 BvL 10/00

DRsp Nr. 2007/6202

Verfassungsmäßigkeit der Minderung der rentenrechtlichen Bewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996

»1. Der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG kann nicht entnommen werden, dass rentenrechtliche Anwartschaften allein aufgrund eines bestimmten Lebensalters des Versicherten (hier: Vollendung des 55. Lebensjahres) einen gesteigerten verfassungsrechtlichen Bestandsschutz gegenüber wertmindernden Eingriffen durch den Gesetzgeber aufweisen.2. Zur Verfassungsmäßigkeit der rentenrechtlichen Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996.«

Normenkette:

GG Art. 14 Abs. 1 ;

Gründe:

A. Die Vorlage betrifft die Frage, ob die Minderung der rentenrechtlichen Bewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz von 1996 verfassungsgemäß ist.