Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung für solche Personen, die ihre Kinder aus verfolgungsbedingten Gründen im Ausland erzogen haben.
I.
Die am 5. Juni 1921 geborene Beschwerdeführerin erbrachte in der Zeit von 1935 bis 1938 Beiträge zur Rentenversicherung der Angestellten. Nachdem sie aus verfolgungsbedingten Gründen arbeitslos geworden war, wanderte sie im Februar 1939 in die USA aus. Seit dem 9. Juli 1946 ist sie amerikanische Staatsbürgerin. Aus ihrer im November 1947 geschlossenen Ehe gingen in den Jahren 1953 und 1958 zwei Söhne hervor.
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