Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Frage, ob es mit dem Gleichheitssatz vereinbar ist, dass der Arbeitgeber wegen seiner Beitragspflicht zur sozialen Pflegeversicherung durch die Feiertagsregelung des Pflegeversicherungsrechts entlastet wird, während die zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer einen entsprechenden Ausgleich nicht erhalten.
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