I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 29. August 2013 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Landwirte für den Zeitraum ab 01.01.2008.
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