Die Verfassungsbeschwerde betrifft vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten, die noch zu Lebzeiten des früheren Ehepartners eine neue Ehe eingegangen sind und nach der Auflösung der nachfolgenden Ehe eine Hinterbliebenenrente aus der Versicherung des vorletzten Ehegatten begehren.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|