BVerfG - Beschluss vom 23.10.2007
1 BvR 782/07
Normen:
ArbGG § 78a Abs. 1 S. 2 ; ZPO § 42 ;
Fundstellen:
BVerfGE 119, 292
BVerfGE 119. 292
MDR 2008, 223
NZA 2008, 1201
Vorinstanzen:
BAG, vom 20.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 AZA 15/06
BAG, vom 14.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 AZA 15/06
BAG, vom 10.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 AZA 15/06

Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge in Verfahren der Richterablehnung

BVerfG, Beschluss vom 23.10.2007 - Aktenzeichen 1 BvR 782/07

DRsp Nr. 2007/23242

Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge in Verfahren der Richterablehnung

1. Entscheidungen der Fachgerichte über Ablehnungsgesuche sind, obwohl es sich um Zwischenentscheidungen handelt, selbständig angreifbar, da sie in den weiteren Instanzen nicht mehr nachgeprüft und korrigiert werden können.2. Die Zurückweisung einer Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren kann eine eigenständige, verfassungsrechtlich erhebliche Beschwer bewirken.3. Die Verwerfung einer Anhörungsrüge als unzulässig wird im Richterablehnungsverfahren den aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip und durch Art. 103 Abs. 1 GG folgenden Vorgaben nicht gerecht.4. Gleichwohl ist die die Anhörungsrüge zurückweisende Entscheidung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht aufzuheben, wenn es weder für die Richterablehnung, noch für die anschließende Anhörungsrüge einen vernünftigen Anlass gab.

Normenkette:

ArbGG § 78a Abs. 1 S. 2 ; ZPO § 42 ;

Gründe:

I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Statthaftigkeit einer fachgerichtlichen Anhörungsrüge nach der Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs.