I.
Im Ausgangsverfahren begehrt die Beschwerdeführerin die Anerkennung von verfolgungsbedingten Auslandskindererziehungszeiten über den 31. Dezember 1949 hinaus.
1. Die in Deutschland am 23. Oktober 1927 geborene Beschwerdeführerin wanderte 1937 verfolgungsbedingt nach Argentinien aus. Dort bekam sie nach ihrer Heirat im Jahr 1946 ihre beiden Kinder Liliana (20. Januar 1949) und Claudio (30. September 1960). Im Juli 1965 kehrte sie nach Deutschland zurück. In der Folgezeit erkannte die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) nach §
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