Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat ... am 25. September 1991 beschlossen:
Das Verfahren über die Revision der Beklagten wird ausgesetzt.
Die Sache wird gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, §
Die Klägerin verlangt von der Beklagten ein Entgelt für die Mitarbeit bei der Suche und Auswahl eines Assistenten der Geschäftsleitung.
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