Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 19. Januar 2011 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 126,25 Euro festgesetzt.
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Die Klägerin begehrt vor allem die Erstattung eines Teils des Arbeitgeberanteils der für eine Beschäftigte entrichteten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
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