BSG - Urteil vom 17.02.1982
1 RA 1/81
Normen:
AVG § 25 Abs. 3 ; GG Art. 3 Abs. 2 ; RVO § 1248 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BSGE 53, 107
AP Nr. 1 zu § 25 AVG
MDR 1982, 697
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 22.10.1980 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 An 1252/79

Verfassungsmäßigkeit des gegenüber Männern vorgezogenen Rentenalters bei Frauen

BSG, Urteil vom 17.02.1982 - Aktenzeichen 1 RA 1/81

DRsp Nr. 2005/16969

Verfassungsmäßigkeit des gegenüber Männern vorgezogenen Rentenalters bei Frauen

»1. Ein männlicher Versicherter hat keinen Anspruch auf das vorzeitige Frauen-Altersruhegeld nach § 25 Abs. 3 AVG (= § 1248 Abs. 3 RVO). 2. § 25 Abs. 3 AVG (= § 1248 Abs. 3 RVO) - Gewährung eines vorzeitigen Altersruhegeldes nur an Frauen - widerspricht jedenfalls derzeit nicht dem Verfassungsgebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG).«

Normenkette:

AVG § 25 Abs. 3 ; GG Art. 3 Abs. 2 ; RVO § 1248 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Es ist streitig, ob dem Kläger - als Mann - Anspruch auf das vorzeitige Frauen-Altersruhegeld (§ 25 Abs 3 des Angestelltenversicherungsgesetzes -AVG) zusteht.