Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 25. Januar 2017 -
Die Beklagten werden verurteilt, wie Gesamtschuldner an den Kläger 20.061,39 EUR (in Worten: Zwanzigtausendeinundsechzig und 39/100 Euro) zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz haben der Kläger 53 % und die Beklagten wie Gesamtschuldner 47 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten wie Gesamtschuldner zu tragen.
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