A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob eine tarifvertragliche Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von Piloten mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist.
Der 1942 geborene Beschwerdeführer war als Flugzeugführer (Pilot) bei der Beklagten des Ausgangsverfahrens beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung eine tarifvertragliche Altersgrenzenregelung Anwendung, nach der das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats endet, in dem der Mitarbeiter das 60. Lebensjahr vollendet. Mit seiner Klage im Ausgangsverfahren machte der Beschwerdeführer - in allen Instanzen erfolglos - geltend, dass die tarifliche Altersgrenzenregelung sein Arbeitsverhältnis nicht beendet habe.
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