BVerfG - Beschluß vom 25.11.2004
1 BvR 2459/04
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AuR 2005, 27
BB 2005, 1231
GewArch 2005, 119
GewArch 2005, 243
MDR 2005, 341
Vorinstanzen:
BAG, vom 21.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AZR 589/03
LAG Frankfurt/Main, vom 02.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 157/03
ArbG Darmstadt, vom 17.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 283/02

Verfassungsmäßigkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze für Arbeitsverhältnisse von Piloten

BVerfG, Beschluß vom 25.11.2004 - Aktenzeichen 1 BvR 2459/04

DRsp Nr. 2004/20247

Verfassungsmäßigkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze für Arbeitsverhältnisse von Piloten

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Arbeitsgerichte eine tarifliche Altersgrenzenregelung für Piloten für rechtswirksam halten.

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1 ;

Gründe:

A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob eine tarifvertragliche Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von Piloten mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist.

Der 1942 geborene Beschwerdeführer war als Flugzeugführer (Pilot) bei der Beklagten des Ausgangsverfahrens beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung eine tarifvertragliche Altersgrenzenregelung Anwendung, nach der das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats endet, in dem der Mitarbeiter das 60. Lebensjahr vollendet. Mit seiner Klage im Ausgangsverfahren machte der Beschwerdeführer - in allen Instanzen erfolglos - geltend, dass die tarifliche Altersgrenzenregelung sein Arbeitsverhältnis nicht beendet habe.