LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 26.02.2019
L 11 AS 879/18
Normen:
SGB II (in der bis zum 31.03.2011 geltenden Fassung) § 31; SGB II § 10 Abs. 1 S. 1; SGB II § 31a Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Lüneburg, - Vorinstanzaktenzeichen 50 AS 59/09

Verfassungsrechtlich unbedenkliche sanktionsbedingte Minderung von Leistungen nach dem SGB II um 100%Zumutbarkeit einer angebotenen BeschäftigungMöglichkeit der Inanspruchnahme von Sachleistungen

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.02.2019 - Aktenzeichen L 11 AS 879/18

DRsp Nr. 2019/7085

Verfassungsrechtlich unbedenkliche sanktionsbedingte Minderung von Leistungen nach dem SGB II um 100% Zumutbarkeit einer angebotenen Beschäftigung Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sachleistungen

Gegen den sanktionsbedingten vollständigen Wegfall des Anspruchs auf Regelleistungen nach § 20 SGB II (seit 1. April 2011: Regelbedarfsleistungen) bestehen aufgrund der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sachleistungen bzw. geldwerter Leistungen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Lüneburg vom 9. Januar 2013 (S 50 AS 59/09) abgeändert, soweit es den Sanktionsbescheid vom 15. April 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. September 2011 betrifft.

Die Klage gegen den Sanktionsbescheid vom 15. April 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15. September 2011 wird insgesamt abgewiesen.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Für das erstinstanzliche Verfahren bleibt es bei der im Urteil vom 9. Januar 2013 getroffenen Kostenentscheidung

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB II (in der bis zum 31.03.2011 geltenden Fassung) § 31; SGB II § 10 Abs. 1 S. 1; SGB II § 31a Abs. 3;

Tatbestand: