BVerfG - Beschluß vom 08.03.1993
1 BvR 637/92
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ;
Fundstellen:
AP Nr. 3 zu § 60 ArbGG 1979
AP Nr. 1 zu § 69 ArbGG 1979
AP Nr. 9 zu Art. 1 GG
AP Nr. 12 zu § 313 ZPO
AP Nr. 20 zu § 551 ZPO
AP Nr. 4 zu § 552 ZPO
BB 1993, 2022
HFR 1993, 409
NJW 1994, 719
NVwZ 1994, 473
SGb 1994, 430
Vorinstanzen:
LAG München, vom 07.08.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 372/87

Verfassungsrechtliche Prüfung einer verspäteten Urteilsabsetzung

BVerfG, Beschluß vom 08.03.1993 - Aktenzeichen 1 BvR 637/92

DRsp Nr. 2005/15228

Verfassungsrechtliche Prüfung einer verspäteten Urteilsabsetzung

Die verspätete Absetzung des Berufungsurteils eines Landesarbeitsgerichts (hier: 1 Jahr 9 Monate) verletzt nur dann die allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, wenn bei prozeßordnungsgemäßem Absetzen der Entscheidungsgründe die realistische Möglichkeit bestanden hätte, einen divergenzfähigen Rechtssatz aufzuzeigen und damit die Nichtzulassungsbeschwerde erfolgversprechender zu begründen.

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ;

Gründe:

I.

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts, dessen Entscheidungsgründe ein Jahr und neun Monate nach seiner Verkündung abgesetzt worden sind.

II.