BVerfG - Beschluß vom 06.03.1992
1 BvR 1010/87
Normen:
BAT § 47 Abs. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; ZuwendungsTV § 2 ;
Fundstellen:
ZTR 1992, 247
Vorinstanzen:
BAG - Urteil vom 07.04.1987 - 8 AZR 19/85 - EzBAT § 47 BAT Urlaubsvergütung Nr. 4,

Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung der Grundwehrdienstzeit beim Ausschluss von tarifvertraglichen Aufschlägen zur Urlaubsvergütung

BVerfG, Beschluß vom 06.03.1992 - Aktenzeichen 1 BvR 1010/87

DRsp Nr. 2005/16040

Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung der Grundwehrdienstzeit beim Ausschluss von tarifvertraglichen Aufschlägen zur Urlaubsvergütung

Es verstößt nicht gegen das Willkürverbot, die Zahlung von Aufschlägen zur Urlaubsvergütung von der Zahlung entsprechender Bezüge in bestimmten vorangegangenen Zeitabschnitten abhängig zu machen, ohne eine Ausnahme für den Fall vorzusehen, daß das Arbeitsverhältnis wegen der Ableistung des Grundwehrdienstes ruht.

Normenkette:

BAT § 47 Abs. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; ZuwendungsTV § 2 ;

Gründe:

Das angegriffene Urteil des Bundesarbeitsgerichts verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG.