BVerfG - Beschluß vom 27.01.1982
1 BvR 562/78
Normen:
AVG § 32 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 § 35 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; RVO § 1255 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 § 1258 ;
Fundstellen:
BVerfGE 59, 287
Information StW 1982, 299
NJW 1982, 1087
WM 1982, 385
ZfSH 1982, 212
Vorinstanzen:
SG Speyer, vom 12.01.1977 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 A 95/76
LSG Rheinland-Pfalz, vom 10.11.1977 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 A 19/77

Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Rentenminderung bei freiwilliger Weiterversicherung

BVerfG, Beschluß vom 27.01.1982 - Aktenzeichen 1 BvR 562/78

DRsp Nr. 1996/7165

Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Rentenminderung bei freiwilliger Weiterversicherung

»Es ist nicht verfassungswidrig, wenn sich in besonderen Fällen freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung rentenmindernd auswirken können.«

Normenkette:

AVG § 32 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 § 35 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; RVO § 1255 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 § 1258 ;

Gründe:

A.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen Fall, in dem die Leistung freiwilliger Beiträge in der Angestelltenversicherung im Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit dazu führte, daß die Rente geringer festgesetzt wurde, als sie festgesetzt worden wäre, wenn die Leistung freiwilliger Beiträge unterblieben wäre.

I.