BAG - Urteil vom 18.12.2008
6 AZR 673/07
Normen:
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 11 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 14.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Sa 254/07
ArbG Minden - 2 Ca 1126/06 - 10.1.2007,

Verfassungswidrige Regelung über die kinderbezogene Besitzstandszulage im TVÜ-VKA a.F. bei Inanspruchnahme von Elternzeit; Bemessung der Schichtzulage im TVöD-K

BAG, Urteil vom 18.12.2008 - Aktenzeichen 6 AZR 673/07

DRsp Nr. 2009/4163

Verfassungswidrige Regelung über die kinderbezogene Besitzstandszulage im TVÜ-VKA a.F. bei Inanspruchnahme von Elternzeit; Bemessung der Schichtzulage im TVöD-K

1. Soweit § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA kindergeldberechtigte Arbeitnehmer, die im September 2005 Elternzeit in Anspruch genommen haben, bis zu seiner Änderung durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum TVÜ-VKA vom 31. März 2008 aus der Besitzstandsregelung ausnahm, verstieß diese Bestimmung gegen Art. 3 Abs. 1 GG iVm. Art. 6 GG und war daher unwirksam. 2. a) Die Schichtzulage ist ein Entgeltbestandteil, der gem. § 24 Abs. 2 TVöD-K dem Pro-rata-temporis-Grundsatz unterliegt und deshalb zeitanteilig zu kürzen ist. Dies ergibt sich insbesondere aus § 8 Abs. 6 Satz 2 TVöD-K. b) Diese tarifliche Regelung verstößt weder gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG noch gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.

1. Die Revision der Beklagten und die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Juni 2007 - 17 Sa 254/07 - werden zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten der Revision zu 17 %, die Beklagte trägt sie zu 83 %.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 11 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2;

Tatbestand: