BAG - Urteil vom 18.12.2008
6 AZR 890/07
Normen:
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 11 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2; BAT § 50 Abs. 1 lit. a; ZPO § 256 Abs. 1;
Fundstellen:
AP Nr. 3 zu § 11 TVÜ
NZA 2009, 400
Vorinstanzen:
LAG Schleswig-Holstein, vom 12.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 37/07
ArbG Elmshorn, vom 15.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1198 e/06

Verfassungswidrige Regelung über die kinderbezogene Besitzstandszulage im TVÜ-VKA a.F. bei Inanspruchnahme von Elternzeit

BAG, Urteil vom 18.12.2008 - Aktenzeichen 6 AZR 890/07

DRsp Nr. 2009/4164

Verfassungswidrige Regelung über die kinderbezogene Besitzstandszulage im TVÜ-VKA a.F. bei Inanspruchnahme von Elternzeit

Orientierungssätze: Der Ausschluss von Arbeitnehmern, die im September 2005 gem. § 50 Abs. 1 Buchst. a BAT Sonderurlaub zum Zwecke der Kinderbetreuung hatten, vom Anspruch auf Gewährung kinderbezogener Entgeltbestandteile als Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 iVm. Art. 6 Abs. 1 GG und ist deshalb unwirksam.

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 12. September 2007 - 6 Sa 37/07 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) § 11 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2; BAT § 50 Abs. 1 lit. a; ZPO § 256 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über kinderbezogene Entgeltbestandteile.